Wissenswertes zur KfW Förderung

10 % sparen mit der KfW - Förderung - Einbruchschutz

 
Mit dem Zuschussprogramm, „Altersgerecht umbauen - Nummer 455“ fördert die KfW den Einbruchschutz, einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.

Welchen Anforderungen muss ein Einbruchmeldesystem entsprechen?

 

Das Alarmsystem muss die Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2,

das entspricht der deutschen VdS Sicherheits-Klasse A,

zum Einbruchschutz, oder besser erfüllen.
 

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?

 

Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

 

Der Zuschusssatz zum Einbruchschutz beträgt 20 % pro Antrag (Materialkosten + Handwerkerleistung).

  • Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und
    die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert.
  • Mindestinvestitionskosten 500 Euro, maximal förderbare Investitionskosten 15.000 Euro
  • Zuschussbetrag mindestens 100 Euro bis maximal 1.500 Euro

 Antragsstellung bei der KfW

 

Ihren Antrag auf Förderzuschüsse können Sie bei der KfW ganz einfach online selbst beantragen. Registrieren Sie sich direkt auf dem KfW - Zuschussportal.

 

Wichtig

 

Vor Beginn des Vorhabens (Maßnahme zum Einbruchschutz), muss Ihr Zuschuss-Antrag bei der KfW gestellt werden und eingegangen sein.

Als Beginn des Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort.

Planung, Beratung und Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Beginn des Vorhabens und dürfen somit vorher stattfinden.

 

Tipp

 

Kontaktieren Sie uns frühzeitig und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit uns. Gerne beraten wir Sie bzgl. der Antragsstellung und geben Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen.

 

KfW - Förderung zusammengefasst:

 

 Die Summe der Investition muss mindestens 500 Euro betragen.

  • Der Zuschusssatz zum Einbruchschutz beträgt 20 % pro Antrag.
    Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% gefördert.
  • Förderfähige Investitionskosten bis max.15.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.
  • Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
  • Die Auszahlung der Förderung findet erst nach Vorlage der Original-Rechnung statt.
  • Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards DIN EN 50 131 Grade 2 oder besser erfüllen.
  • Die Anlage muss nach VDE 0833 Teil 1 und 3 gebaut werden.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie die genauen Rahmenbedingung für die jeweilige Förderung bei der KfW direkt erhalten. Wir können keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geben.